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   LG Detmold, 23.10.2013 - 10 S 37/13   

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https://dejure.org/2013,81348
LG Detmold, 23.10.2013 - 10 S 37/13 (https://dejure.org/2013,81348)
LG Detmold, Entscheidung vom 23.10.2013 - 10 S 37/13 (https://dejure.org/2013,81348)
LG Detmold, Entscheidung vom 23. Oktober 2013 - 10 S 37/13 (https://dejure.org/2013,81348)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08

    Erstattung von Mietwagenkosten nach Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus LG Detmold, 23.10.2013 - 10 S 37/13
    Dies stellt - auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2010, 1445 ff.; NJW 2010, 2569) - eine geeignete Grundlage für die Schätzung des "Normaltarifs" dar.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH muss sich der Unternehmer bei der Vermietung zu einem überhöhten Einheitstarif ohne Unterscheidung zwischen Unfallersatztarif und Normaltarif jedoch so behandeln lassen, als gelten für ihn die Grundsätze des Unfallersatztarifes (BGH NJW 2010, 1445).

  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Detmold, 23.10.2013 - 10 S 37/13
    Für den Bereich der Mietwagenkosten bedeutet dies, dass er Ersatz nur derjenigen Kosten verlangen kann, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten zum Ausgleich des Gebrauchsentzugs seines Fahrzeugs für erforderlich halten durfte (BGH NJW 2013, 383; NJW 2012, 2026) und dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs (innerhalb eines gewissen Rahmens) grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis als zur Herstellung objektiv erforderlich ersetzt verlangen kann (BGH NJW 2008, 2910).

    Dies hat nach allgemeinen Grundsätzen der Schädiger darzulegen und zu beweisen (BGH NJW 2008, 2910).

  • OLG Hamm, 10.03.2000 - 9 U 128/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einer Einmündung auffahrenden mit

    Auszug aus LG Detmold, 23.10.2013 - 10 S 37/13
    Die Ersparnis beträgt nach den maßgeblichen technischen und wirtschaftlichen Verhältnissen 10 % der Mietwagenkosten (OLG Hamm NZV 2000, 376).
  • BGH, 02.12.1966 - VI ZR 72/65

    Entschädigung für einen unfallbedingten Minderwert eines Autos und für

    Auszug aus LG Detmold, 23.10.2013 - 10 S 37/13
    Die Klägerin muss sich im Wege der Vorteilsausgleichung ersparte Eigenaufwendungen anrechnen lassen (BGH NJW 1967, 552).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Detmold, 23.10.2013 - 10 S 37/13
    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung kann der durch einen fremdverschuldeten Unfall geschädigte Kfz-Eigentümer bei Inanspruchnahme eines Mietwagens die Aufwendungen für eine der Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung entsprechende Haftungsfreistellung grundsätzlich insoweit ersetzt verlangen, als er während der Mietzeit einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt war (vgl. BGH NJW 2005, 1041).
  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 36/06

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten; Erstattung eines Unfallersatztarifs bei

    Auszug aus LG Detmold, 23.10.2013 - 10 S 37/13
    Nur ausnahmsweise ist nach § 254 BGB ein niedrigerer Schadensersatz zu leisten, wenn feststeht, dass dem Geschädigten ein günstigerer "Normaltarif" in der konkreten Situation "ohne Weiteres" zugänglich war (BGH NJW 2007, 1676).
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus LG Detmold, 23.10.2013 - 10 S 37/13
    Die Klägerin hat keinen Anspruch gegen den Beklagten auf Zahlung eines weiteren Schmerzensgeldes gemäß § 11 Satz 2 StVG, da der von dem Amtsgericht ausgeurteilte Betrag von 100, 00 EUR zur Abgeltung der erlittenen körperlichen Beeinträchtigungen und zur Genugtuung der Klägerin ausreichend und angemessen ist (s. hierzu BGH NJW 1955, 1675).
  • BGH, 23.11.1971 - VI ZR 97/70

    Anwendung deutschen Rechts bei einem Verkehrsunfall unter Ausländern

    Auszug aus LG Detmold, 23.10.2013 - 10 S 37/13
    Der durch ein ausländisches Kraftfahrzeug in Deutschland Geschädigte kann das Y nach den §§ 2 Abs. 1 lit. b, Abs. 2, 6 Abs. 1 AuslPflVersG i. V. m. § 115 VVG direkt in Anspruch nehmen (BGHZ 57, 265; OLG Hamm Versicherungsrecht 1972, 1040).
  • OLG Hamm, 28.06.1994 - 9 U 61/94

    Unfallmanipulation ; "Berliner Modell"; Entwendetes Fahrzeug; Geparktes Fahrzeug;

    Auszug aus LG Detmold, 23.10.2013 - 10 S 37/13
    Die Höhe der Kosten kann gemäß § 287 ZPO geschätzt werden (s. etwa OLG Hamm, NJW-RR 1995, 224).
  • OLG Hamm, 21.09.1970 - 13 U 142/69

    Schadensersatzklagen; Passivlegitimation; Deutsche Haftpflichtversicherung;

    Auszug aus LG Detmold, 23.10.2013 - 10 S 37/13
    Der durch ein ausländisches Kraftfahrzeug in Deutschland Geschädigte kann das Y nach den §§ 2 Abs. 1 lit. b, Abs. 2, 6 Abs. 1 AuslPflVersG i. V. m. § 115 VVG direkt in Anspruch nehmen (BGHZ 57, 265; OLG Hamm Versicherungsrecht 1972, 1040).
  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 6/09

    Mietwagenkostenersatz nach Verkehrsunfall: Ausschluss einer Erkundigungspflicht

  • OLG Karlsruhe, 11.08.2011 - 1 U 27/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem

  • OLG Hamm, 20.07.2011 - 13 U 108/10

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

  • BGH, 27.03.2012 - VI ZR 40/10

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung ersatzfähiger Mietwagenkosten

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